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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstige Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Gegenstände, Einstecken fremder Gegenstände, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen.
Nichtbeachtung von einschlägigen Exportkontrollvorschriften und Sanktionsbestimmungen oder Embargos.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc., sowie Belästigung, Verletzung der Privatsphäre, Mobbing oder Bossing.
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